Versteckte Steuerparadiese: Deutschland für die Säule 2b

 

Daniel Ziska
Dipl. Steuerexperte, Treuhänder (Schweiz)
Steuerberater, Steuerexperte (Deutschland)

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Versteckte Steuerparadiese: Deutschland für die Säule 2b

Würde man seinen Wohnort streng nach steuerlichen Kriterien auswählen, so fände man sich eventuell an recht entlegenen Orten wieder: Vielleicht auf einer Insel in Äquatornähe oder in einem lateinamerikanischen Staat der zweiten oder dritten Reihe. Manchmal bieten aber auch Orte, die an und für sich nicht für ihre niedrigen Steuersätze bekannt sind, gute steuerliche Möglichkeiten. Wenn dies nun auch noch zur persönlichen Investmentstrategie oder Lebensplanung passt – dann wird es interessant.

Im Artikel Deutschland als Steuerparadies? Interessantes für Schweizer Investoren in deutsche Liegenschaften haben Sie bereits gesehen, dass Deutschland ein interessantes steuerliches Pflaster für Liegenschaftsinvestitionen ist, wenn man sie aus der Schweiz heraus tätigt.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich im Zusammenhang mit dem Überobligatorium aus einer Pensionskasse, nämlich dann, wenn man sich gegen die Rente und für den Kapitalbezug entscheidet.

Kapitalbezug aus der Pensionskasse – wie wird er besteuert?
Hier gilt ein besonderes Steuerregime: Die Steuer wird getrennt vom anderen Einkommen mit einem besonderen Steuersatz berechnet. Wie bei den Einkommenssteuern generell, hängt die Steuerhöhe vom Wohnort ab. Bei einem Kapitalbezug von 1 Mio. fallen zum Beispiel in Altdorf rund 60'000 CHF an Steuern an, während es in Zürich 130'000 CHF sind. Der Steuersatz steigt bei höheren Bezügen noch an. Auch wenn dies auf jeden Fall günstige Tarife sind, so sind natürlich andererseits 130'000 CHF eine grosse Summe. Kann man hier etwas machen?

Optimierungsmöglichkeiten schweizweit…
Wie man sieht, ist der Steuersatz durchaus unterschiedlich und daher liegt die Überlegung nicht weit, dass man seinen Wohnort an einen anderen schönen Ort verlegt, damit man den besseren Steuersatz erhält. Bitte vergessen Sie dabei nicht, dass die Steuerverwaltung und die Gerichte eine langjährige Erfahrung mit echten und nicht ganz so echten Wohnsitzwechseln haben. Natürlich führen nur echte Wohnsitzwechsel zu dem gewünschten steuerlichen Ergebnis.

…und im befreundeten Ausland
Eine besondere Situation ergibt sich mit Deutschland: Man sollte meinen, dass sich hier keine Steuersätze unterhalb von 6% erreichen lassen – aber das Steuerrecht ist voller Überraschungen. Gemäss der Auffassung der deutschen Gerichte und der Steuerverwaltung ist das Überobligatorium aus einer Pensionskasse einer privaten Kapitalversicherung (Säule 3b) gleichzusetzen. In Deutschland waren Kapitalversicherungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auch steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten wurden. Wenn man

  • zum Zeitpunkt des Kapitalbezugs seinen Wohnsitz in Deutschland hat (hier gibt es bei den Wohnorten keine Steuerunterschiede),
  • vor 2005 in diese oder eine andere Pensionskasse eingetreten ist,
  • dieser mindestens zwölf Jahre angehört hat und
  • laufende Beiträge gezahlt,
     

dann ist der Bezug in Deutschland komplett steuerfrei.

Was ist noch zu beachten?
Den Vorteil kann man ernten, da man in ein anderes Steuersystem wechselt. Aber so wie in diesem Falle Vorteile winken, so existieren auch Nachteile. Von daher muss man einen kompletten Steuercheck machen und schauen, ob hier Ungemach droht und ob bzw. wie man dieses vermeiden kann.

Daniel Ziska,
Dipl. Steuerexperte, Treuhänder (Schweiz)
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