Wie bekomme ich die deutschen Dividenden steuerfrei in meine Schweizer Holding?

 

Daniel Ziska
Dipl. Steuerexperte, Treuhänder (Schweiz)
Steuerberater, Steuerexperte (Deutschland)

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Wie bekomme ich die deutschen Dividenden steuerfrei in meine Schweizer Holding?

Schüttet eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder GmbH ihren Gewinn als Dividende aus, so kennen die allermeisten Länder eine besondere Steuer auf diese Dividenden. In der Schweiz heisst sie Verrechnungssteuer und in Deutschland Kapitalertragsteuer. International werden diese Steuern auch Quellensteuern genannt. Oft liegen diese Quellensteuern zwischen 15 % (wie z.B. in den Niederlanden oder Russland) und 30 % (z.B. USA oder Schweden) der Dividende. Die Schweiz weist somit im internationalen Vergleich mit 35 % hier einen eher hohen Wert auf, Deutschland liegt mit 26.375% im oberen Drittel.

Plant man seine Steuern aktiv, so ist es wichtig, dass man diese Art von Dividendensteuern reduziert oder – das ist natürlich am besten - komplett vermeidet. Das gilt in der Kapitalanlage genauso wie für jede unternehmerische Tätigkeit. Ein wichtiges Instrument, mit dem man diese Steuern eindämmen kann, sind die Steuerabkommen zwischen den einzelnen Staaten: die Doppelbesteuerungsabkommen ("DBA").

Das gemeinsame DBA zwischen der Schweiz und Deutschland sieht vor, dass die Quellensteuer auf Dividenden maximal 15 % beträgt. Ein Mehrbetrag darf nicht erhoben werden oder muss an den Dividendenempfänger erstattet werden. Das Besondere: Für Kapitalgesellschaften, die an Kapitalgesellschaften im anderen Land beteiligt sind, gilt nach dem Abkommen sogar noch eine viel bessere Regel. Beträgt die Beteiligung mindestens 10% und verfügt man über die Beteiligung für mindestens zwölf Monate, so wird die Steuer auf null (!) reduziert. Diese Vorteile entsprechen übrigens genau denen der so genannten "EU-Mutter-Tochter-Richtlinie", welche aufgrund der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auch im Verhältnis zur Schweiz in beide Richtungen angewendet wird.

Die Dividende aus einer deutschen GmbH kann somit völlig ohne Quellensteuerabzug, also steuerfrei, an eine Schweizer AG oder GmbH überwiesen werden. Da auch eine Holding-AG oder –GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, greift die Nullregelung prinzipiell sogar hier. Wenn Sie aber wissen, wie schnell man eine Kapitalgesellschaft in einem Land gründen kann, so können sich Sie sich auch vorstellen, dass die Staaten zusätzliche Regeln geschaffen haben, welche den Missbrauch bekämpfen sollen. Aus deutscher Sicht möchte man diese freundliche Steuerentlastung nur wirtschaftlich aktiven Gesellschaften gewähren.

Was bedeutet "wirtschaftliche Aktivität" nun im Falle einer Holdinggesellschaft? Wie aktiv kann eine Holding sein, da es ja eine eher passive Tätigkeit ist, Beteiligungen zu halten und zu verwalten? Der deutsche Fiskus sieht die normale Holdingfunktion daher auch nicht als ausreichend an, um die Steuerfreiheit zu erhalten. Das hat der Bundesfinanzhof, als höchstes deutsches Finanzgericht, in einem ähnlich gelagerten Fall auch bestätigt. Gibt es dennoch für die Holding einen Weg zur kompletten Entlastung von der deutschen Dividendensteuer? Ja, sofern man - aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung - aktiv managt und dies auch nicht nur bei einer, sondern bei mehreren Beteiligungen. Die Holding muss strategische Führungsentscheidungen, also langfristige, grundsätzliche und für den Bestand der Beteiligungsgesellschaft wesentliche Entscheidungen treffen. Die reine Ausübung der Gesellschafterrechte oder die Mitwirkung in einzelnen Bereichen wie Lizenzverwertung oder Kreditgewährung reicht hierzu nach deutscher Verwaltungsauffassung nicht aus. Wichtig ist weiterhin, dass man diese Tätigkeiten dokumentiert und auch die notwendigen Mittel, also insbesondere das Personal, hierzu hat. Die Holding muss über diese Mittel selbst verfügen, ein Einkauf der Leistungen, zum Beispiel von Anwaltskanzleien oder Managementgesellschaften, reicht leider nicht aus.

Sie sehen, es sind einige Nebenbedingungen zu beachten, um die Segnungen des Nullsatzes zu erhalten – aber diese sind erfüllbar.

Was passiert, wenn eine Schweizer Gesellschaft nun nicht als aktiv qualifiziert? Auch dann ist noch nicht alles verloren: Man muss schauen, wer die Menschen sind, welche hinter der Holding stehen. Wenn diese, würden sie die Beteiligungen selbst halten, in den Genuss einer Quellensteuerreduzierung auf 15 % kommen würden, so erhält auch die Holding diesen Vorteil. Somit kann die Quellensteuer zumindest auf 15 % begrenzt werden.

Autor: Daniel Ziska
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